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Ihr Suchbegriff lautet: adoptio; Adopion - Titelbeitrag:
adoptio; Adopion [latine.] adoptio;Websuche bei Google | GBV-LiteratursucheWikipedia
  • Der rechtliche Vorgang, nach dem eine Person (alieni iuris) aus einer bestehenden patria potestas in eine andere überführt wird (Gell.5,19,9). Formal wird der Akt als dreimalige Abfolge von mancipatio (Verkauf durch den leiblichen und Kauf durch den adoptierenden Vater) und manumissio (Entlassung in die Freiheit). Anschließender macht der Adoptivvater gerichtlich seinen Anspruch auf die Vaterschaft geltend (vindicatio). Damit wird dem Zwölftafelgesetz genügt: Si pater filium ter venumduit, , liber a patre esto. Der Grund für eine Adoption war meistens das Fehlen eines Erben, so dass (mit den sacra domestica bzw. den sacra gentilicia) die familia oder gens geendet hätte. Der Adoptivsohn führte das nomen gentilicium des Adoptivvaters in veränderter Form weiter (Aemilius --> Aemilianus). Die Adoption wurde vor dem Praetor vollzogen. Eine Adoption durch Testament wie bei Gaius Octavius durchGaius Iulius Caesar war nicht üblich; sie wurde deswegen auch nachträglich in eine adrogatio umgewandelt (Dio Cass.45,5-47).